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Die mündliche Prüfung soll sich insbesondere auf Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten erstrecken, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren. Es sind in der Regel nicht mehr als fünf Prüfungsteilnehmerinnen oder Prüfungsteilnehmer gleichzeitig zu prüfen. Die Prüfungsdauer soll für jede Prüfungsteilnehmerin oder jeden Prüfungsteilnehmer in der Regel 30 Minuten dauern.
Das Prüfungsgespräch soll dazu dienen, dem Prüfungsausschuss ein Bild zu verschaffen, ob die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer befähigt ist, polizeiliche Sachverhalte zu analysieren und einer Lösung zuzuführen.
Der Prüfungsausschuss bewertet die Prüfungsleistungen und legt das Ergebnis der mündlichen Prüfung fest.