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Das Landespolizeipräsidium leitet die gesamte Ausbildung. Sie weist die Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter im Einvernehmen mit den jeweiligen Ausbildungsstellen den einzelnen Ausbildungsstationen für die Praktika zu.
Die Ausbildungsstellen berufen im Einvernehmen mit dem Landespolizeipräsidium bei den Ausbildungsstationen geeignete Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter aus dem gehobenen Dienst, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Praktika gewährleisten.
Die Praxisanleiterin oder der Praxisanleiter betreut die Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter, überwacht den Ausbildungsfortschritt, weist auf Mängel hin und berät in Ausbildungsfragen. Abschnitt II Ausbildung