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Im Ausbildungsabschnitt I sollen den Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern durch eine Orientierungswoche und ein dreiwöchiges Praktikum Einblicke in ihren späteren beruflichen Alltag im polizeilichen Einzeldienst vermittelt werden. Während der Orientierungswoche verrichten die Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter Dienst in Zivil; sie tragen keine Waffen.
Im Ausbildungsabschnitt II sollen die Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter theoretisch erworbenes Wissen durch Praktika im polizeilichen Einzeldienst unmittelbar mit der Praxis verknüpfen können.
In den Ausbildungsabschnitten III und IV sind die Praktika darauf ausgerichtet, das in den fächerübergreifenden Seminaren erworbene Wissen in der Praxis zu vertiefen.
Die Ausbildungsinhalte und Dauer der Praktika richten sich nach dem Ausbildungsplan.
Das Landespolizeipräsidium ist für die Vor- und Nachbereitung der Praktika verantwortlich. Sie arbeitet mit den Ausbildungsstellen und -stationen eng zusammen und unterstützt die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des polizeilichen Einzeldienstes in Fragen der Ausbildung.