§ 27 Abs. 1 APO Pol.m.D.Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt des mittleren Polizeivollzugsdienstes (APO Pol.m.D.) Vom 27. Januar 1994
Die praktische Prüfung dient der Feststellung, ob die Polizeianwärterin oder der Polizeianwärter in der Lage ist, praktische Sachverhalte aus dem polizeilichen…
§ 9 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
In der praktischen Erprobung sollen die in der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse vertieft und angewandt werden. Die…
§ 6 Abs. 3 SächsAPOPolZiele der Vorbereitungsdienste
Ziel der Vorbereitungsdienste in den Schwerpunkten Computer- und Internetkriminalitätsdienst sowie Wirtschaftskriminalitätsdienst ist es, die für die…
§ 23 SächsAPOPolPraktische Prüfungen
Durch das Ablegen praktischer Prüfungen sollen die Prüflinge zeigen, dass sie die erlernten Fertigkeiten und Fähigkeiten in der dienstlichen Verwendung umsetzen…
§ 3 Abs. 2 APO g. D. Pol.Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (APO g. D. Pol.) Vom 13. September 2024
Die Ausbildung soll durch praktische Tätigkeit und durch theoretisches fachwissenschaftliches Studium Fachwissen und Kenntnisse der Arbeitstechniken und…