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In der staatlichen Technikerprüfung soll das Erreichen des Ausbildungsziels der Fachschule für Technik und damit die berufliche Befähigung zur Wahrnehmung von Aufgaben als Techniker oder Technikerin auf der mittleren Führungsebene sowie zur Vorbereitung auf die unternehmerische Selbstständigkeit nachgewiesen werden. Zugleich dient die Prüfung dem Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb der Fachhochschulreife.