§ 32 Abs. 2 Nr. 1 APO-TErgebnis der Technikerprüfung
wenn die Endnote in allen Prüfungsfächern mindestens „ausreichend“ ist,
§ 25 Abs. 2 TechLehrAPO SLAusbildungs- und Prüfungsordnung für Technische Lehrer (Lehrer für Fachpraxis) im beruflichen Schulwesen des Saarlandes Vom 15. November 1974
Die Ermittlung des Gesamtergebnisses erfolgt durch Errechnung der Durchschnittsnote bis auf zwei Dezimalstellen aus den Endnoten nach § 21 Abs. 3 und § 22 Abs.…
§ 10 Abs. 2 TechFachwPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
Ist die Prüfung bestanden, sind die folgenden Bewertungen jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden:
§ 11 Abs. 2 LPOIIPrimarQualV SLVerordnung über den Erwerb einer zusätzlichen Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe (Lehramtsprüfungsordnung II - Qualifizierungsverordnung Primarstufe) Vom 4. Dezember 2019
Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Sie lautet mit Auszeichnung bestanden bei einer…
§ 23 Abs. 2 GemVwgtDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 10. Oktober 1984
Für das Gesamturteil gelten folgende Noten: 12,5 bis 15 Punkte = sehr gut9,5 bis 12,49 Punkte = gut6,5 bis 9,49 Punkte = befriedigend3,5 bis 6,49 Punkte =…