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Wer die Technikerprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis (Anlage 3) und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin (Bachelor Professional in Technik)“ unter Angabe der gewählten Fachrichtung zu führen. Hierüber wird von der Schulaufsichtsbehörde eine Urkunde (Anlage 4) ausgestellt. Die Note der Technikerarbeit wird im Abschlusszeugnis ausgewiesen.
Das Abschlusszeugnis bestätigt zudem den Erwerb der Fachhochschulreife, soweit der Zeugnisinhaber oder die Zeugnisinhaberin nicht bereits über diesen Bildungsstand verfügt. Die entsprechende Zeugniseintragung lautet: „Dieses Zeugnis bestätigt auf Grund der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung der Fachschule für Technik den Erwerb der Fachhochschulreife. Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05. Juni 1998 in seiner jeweiligen Fassung - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“
Das Abschlusszeugnis ist von dem oder der Vorsitzenden der Prüfungskommission, dem Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zu unterzeichnen, mit dem Siegel der Schulaufsichtsbehörde und mit dem Siegel der Schule, bei privaten Schulen mit deren Stempel, zu versehen. Ausfertigungsdatum ist der Tag der Schlusskonferenz.
Wer die Prüfung als Schulfremder oder Schulfremde abgelegt hat, erhält im Abschlusszeugnis einen entsprechenden Vermerk.