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Die Ausbildung im Pflichtbereich umfasst den fachrichtungsübergreifenden und den fachrichtungsbezogenen Lernbereich und erstreckt sich auf die in den Stundentafeln (Anlage 1) - gegliedert nach Fachrichtungen - diesen Lernbereichen zugeordneten Unterrichtsfächer.
Fachschulen für Technik in Teilzeitform können bis zu 480 Unterrichtsstunden des Pflichtbereichs als betreute und durch Lehrkräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen organisieren. Die Fachschule hat dies in der jeweiligen Stundentafel besonders auszuweisen.