Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bewerberinnen und Bewerber, die den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen, treten in der Regel in das erste Semester ein. Sie können auf Antrag in den Vorkurs oder unmittelbar in das zweite oder dritte Semester eintreten, wenn zu erwarten ist, dass sie aufgrund ihres Kenntnisstandes erfolgreich mitarbeiten können. Über die Einstufung entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Sonstige Bewerberinnen und Bewerber besuchen den Vorkurs oder ein entsprechendes Bildungsangebot im Bildungsgang der Abendrealschule. Stattdessen kann eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache durchgeführt werden, in der festgestellt wird, ob der jeweilige Kenntnisstand die erfolgreiche Mitarbeit in der Einführungsphase erwarten lässt. Wer die Prüfung nicht besteht, tritt in einen Bildungsgang nach Satz 1 ein.
Im Rahmen des Vorkurses und der Einführungsphase können die Studierenden auf ihren Antrag nach Entscheidung der Zulassungskonferenz (§ 39 Abs. 2) zu einem höheren Semester zugelassen werden, wenn ihr Kenntnisstand erwarten lässt, dass sie am Unterricht in einem höheren Semester mit Erfolg teilnehmen können.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe ihrer zuvor erworbenen Abschlüsse und Kenntnisse eingestuft, höchstens in das dritte Semester. Die…
In Ausnahme- und Zweifelsfällen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde über die Aufnahme in die Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg.
Studierende, die ohne Fremdsprachenkenntnisse in den Bildungsgang des Abendgymnasiums oder des Kollegs eintreten, müssen vom Vorkurs durchgehend bis zur…
Nach Maßgabe ihres Kenntnisstandes und ihrer Leistungsfähigkeit können Bewerberinnen oder Bewerber in die zweite Hälfte der Eingangsphase oder unmittelbar in…
Studierende im Bildungsgang der Abendrealschule, die nicht zum nächsthöheren Semester zugelassen worden sind, sowie Studierende in den Bildungsgängen von…
Schülerinnen und Schüler, die nicht über den entsprechenden Abschluss verfügen, können am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eine Nachprüfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.