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Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschluss besuchen in der Regel den Vorkurs, wenn sie keine Kenntnisse in der obligatorischen Fremdsprache haben oder die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen oder die Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben.
Unterrichtsfächer und Lernbereiche gemäß § 22, die im Zweiten Bildungsweg einschließlich des Telekollegs und der Nichtschülerprüfung mit mindestens ausreichend abgeschlossen worden sind, sowie anerkannte Zertifikate des Deutschen Volkshochschulverbandes werden auf Antrag bei Eintritt in den Lehrgang als Vorleistungen angerechnet, sofern sie sich auf den angestrebten Schulabschluss beziehen.
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einem bereits erworbenen Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zusätzlich die Berechtigung gemäß § 28 Abs. 3 Satz 3 erwerben wollen, treten in das dritte Semester ein. Die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bleibt unberührt.
Alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe ihrer zuvor erworbenen Abschlüsse und Kenntnisse eingestuft, höchstens in das dritte Semester. Die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bleibt unberührt.
Über die Einstufung entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Sonstige Bewerberinnen und Bewerber besuchen den Vorkurs oder ein entsprechendes Bildungsangebot im Bildungsgang der Abendrealschule. Stattdessen kann eine…
Studierende treten in der Regel nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in die Bildungsgänge von…
Vollbelegerinnen und Vollbeleger können auch dann zum zweiten Semester des Bildungsganges Abendrealschule zugelassen werden, wenn sie in nicht mehr als einem…
Studierende im Bildungsgang der Abendrealschule, die nicht zum nächsthöheren Semester zugelassen worden sind, sowie Studierende in den Bildungsgängen von…
Der Bildungsgang der Abendrealschule führt Studierende, die unterschiedlich umfangreiche berufliche Vorerfahrungen einbringen und die ihre…
Wer einen Schulabschluss nach § 30 erworben hat und den Bildungsgang der Abendrealschule fortsetzt, erhält auf Antrag hierüber ein Zeugnis.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 2.
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