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Über die bestandene Abschlussprüfung erhält die Kandidatin oder der Kandidat ein Zeugnis; über die nicht bestandene Prüfung erhält sie oder er eine Bescheinigung.
Zeugnisse und Bescheinigungen werden jeweils auf den Tag der Ausstellung datiert; sie sind von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission zu unterschreiben.
Das für Schule zuständige Ministerium legt die Muster für die Zeugnisse und Bescheinigungen fest.
Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben, erhalten von dem Prüfungsausschuss ein Zeugnis nach dem vom Ministerium durch Erlass bestimmten Muster.
Zeugnisse und Bescheinigungen sind von der Leiterin oder dem Leiter des Prüfungsamtes oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter zu unterschreiben.…
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von der zuständigen Stelle ein Zeugnis.
Ist die Prüfung bestanden, so erhält die Absolventin oder der Absolvent ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 8 zu dieser Verordnung. Im Zeugnis sind die…
Die Einstellungsbehörde erteilt der Anwärterin oder dem Anwärter bei bestandener Prüfung ein Zeugnis über das Ergebnis.
Die Einstellungsbehörde erteilt der Anwärterin oder dem Anwärter bei bestandener Prüfung ein Zeugnis über das Ergebnis.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.