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Im Bildungsgang der Abendrealschule wird für die einzelnen Studierenden ein Ausbildungsnachweis geführt, in dem der Ausbildungsgang einschließlich der angerechneten Vorleistungen und der vorgesehene Zeitpunkt des Erwerbs des Schulabschlusses dokumentiert wird.
Wer den Bildungsgang der Abendrealschule ohne Abschluss verlässt, erhält ein Abgangszeugnis.
Wer einen Schulabschluss nach § 30 erworben hat und den Bildungsgang der Abendrealschule fortsetzt, erhält auf Antrag hierüber ein Zeugnis.
Alle Zeugnisse enthalten neben den Noten für die Fächer die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben.
Abschnitt
Besondere Bestimmungen für den Unterricht und die Prüfung in den Bildungsgängen von Abendgymnasium und Kolleg
Unterabschnitt
Unterricht
Wer den Bildungsgang von Abendgymnasium oder Kolleg verlässt, erhält ein Abgangszeugnis, in dem der erreichte Abschluss vermerkt ist.
Alle Zeugnisse enthalten neben den Noten für die Fächer die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben.
Alle Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern und enthalten die nach § 49 Absatz 2 und 3 des Schulgesetzes NRW…
Wer die Schule nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht verlässt und einen Abschluss erworben hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Wer die Schule nach Erfüllung der…
Der Prüfling erhält ein Zeugnis über die erzielten Leistungen und das Ergebnis der Prüfung. Das Zeugnis weist den dem Abschluss zu Grunde liegenden Bildungsgang…
Alle Zeugnisse enthalten außerdem die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.