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Die Erteilung der allgemeinen Hochschulreife (§ 58) beruht auf der Feststellung einer Gesamtqualifikation (§ 43), die sich aus den Bewertungen der anzurechnenden Kurse im Grundkursbereich, im Leistungskursbereich und im Abiturbereich ergibt. Hinzutreten kann die Bewertung einer besonderen Lernleistung (§ 38). In der Abiturprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie grundlegende Kenntnisse und Einsichten in ihren Prüfungsfächern erworben haben, fachspezifische Denkweisen und Methoden selbständig anwenden können und offen für fachübergreifende Perspektiven sind. Die Aufgabenstellung in der Abiturprüfung muss den Richtlinien und Lehrplänen für den Unterricht in den Bildungsgängen von Abendgymnasium und Kolleg entsprechen.
Die gymnasiale Oberstufe schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die allgemeine Hochschulreife verliehen wird. Für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung…
Die Abiturprüfung bildet den Abschluss des Bildungsgangs. Die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife setzt die Teilnahme an der Abiturprüfung voraus. Die…
In der Abiturprüfung sollen die Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie grundlegende Kenntnisse und Einsichten in ihren Prüfungsfächern erworben haben,…
Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der gymnasialen Oberstufe. Die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife setzt die Teilnahme an der Abiturprüfung…
Studierenden, die an der Abiturprüfung teilgenommen haben, wird nach Maßgabe des § 55 die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, wenn sie Leistungsnachweise in…
Dem Schüler/Der Schülerin, der/die an der Abiturprüfung teilgenommen hat, wird nach Maßgabe des § 52 die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, wenn er/sie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.