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Die Beschlüsse des Zentralen Abiturausschusses werden den Studierenden bekannt gegeben.
Studierende, denen die allgemeine Hochschulreife zuerkannt worden ist, erhalten ein "Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife". Studierende, denen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt worden ist, erhalten ein „Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil).
Wer den Bildungsgang von Abendgymnasium oder Kolleg verlässt, erhält ein Abgangszeugnis, in dem der erreichte Abschluss vermerkt ist.
Nach bestandener Abiturprüfung kann ehemaligen Studierenden ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen zuerkannt werden, wenn sie die Bedingungen des § 61 Absatz 1 erfüllen. Die Bescheinigung trägt das Datum der Ausstellung.
Schülerinnen und Schülern, denen die allgemeine Hochschulreife zuerkannt worden ist (Absatz 2), erhalten ein "Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife".
Nach bestandener Abiturprüfung kann ehemaligen Schülerinnen und Schülern ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife für…
Ein Prüfling, dem die allgemeine Hochschulreife zuerkannt worden ist, erhält ein "Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife".
Ein Prüfling, dem die allgemeine Hochschulreife zuerkannt worden ist, erhält ein "Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife".
Dem Schüler/Der Schülerin, der/die an der Abiturprüfung teilgenommen hat, wird nach Maßgabe des § 52 die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, wenn er/sie die…
Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang ohne allgemeine Hochschulreife verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis. Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.