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Die Abiturprüfung bildet den Abschluss des Bildungsgangs. Die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife setzt die Teilnahme an der Abiturprüfung voraus. Die Leistungen aus den vier Halbjahren der Hauptphase und die Leistungen in der Abiturprüfung ergeben die für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erforderliche Gesamtqualifikation.
Die Abiturprüfung erstreckt sich auf fünf der gemäß § 19 belegten Fächer, von denen vier (1. bis 4. Prüfungsfach) schriftlich und eines (5. Prüfungsfach) mündlich geprüft werden. In den schriftlich geprüften Fächern sind zusätzliche mündliche Prüfungen gemäß § 48 Absatz 2 und 3 möglich.