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Der Zentrale Abiturausschuss entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er entscheidet insbesondere,
ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abiturprüfung erfüllt sind,
ob die Studierenden in den schriftlichen Abiturfächern mündlich geprüft werden,
über die Folgen einer während der Abiturprüfung begangenen Täuschungshandlung und
über die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife.
Der Zentrale Abiturausschuss entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Der Zentrale Abiturausschuss entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Für jede Abiturprüfung wird ein Zentraler Abiturausschuss gebildet, der aus mindestens drei, höchstens vier Mitgliedern besteht.
Für jede Abiturprüfung wird ein Zentraler Abiturausschuss gebildet, der aus mindestens drei, höchstens vier Mitgliedern besteht.
Der Zentrale Abiturausschuss stellt fest, ob der Prüfling den ersten Prüfungsteil aufgrund der Ergebnisse der mündlichen Prüfung bestanden hat oder nicht…
Der Zentrale Abiturausschuss tritt zusammen, wenn die schriftlichen Prüfungsarbeiten korrigiert und die Noten in den auf die Gesamtqualifikation anzurechnenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.