Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für den Bildungsgang des Abendgymnasiums sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Die Belegung von zehn für die Gesamtqualifikation anrechenbaren Grundkursen gemäß § 43 Absatz 2 und acht anrechenbaren Leistungskursen muss nachgewiesen werden. Anrechenbar sind nur solche Kurse, die in mindestens zwei aufeinander folgenden Semestern belegt wurden und mit jeweils mindestens einem Punkt abgeschlossen worden sind.
Anrechenbare Leistungskurse sind solche, die in zwei Fächern in den vier Semestern der Qualifikationsphase belegt worden sind.
Für den Bildungsgang des Kollegs sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Die Belegung von 20 für die Gesamtqualifikation anrechenbaren Grundkursen und acht anrechenbaren Leistungskursen muss nachgewiesen werden. Anrechenbar sind nur solche Kurse, die in mindestens zwei aufeinander folgenden Semestern belegt wurden und die mit mindestens einem Punkt abgeschlossen worden sind.
Anrechenbare Grundkurse sind die Grundkurse gemäß § 43 Absatz 3 Nummer 2. Anrechenbare Leistungskurse sind solche, die in zwei Fächern in den vier Semestern der Qualifikationsphase belegt worden sind.
Im dritten und vierten Abiturfach können im Rahmen der anzurechnenden Grundkurse gemäß Absatz 1 bis zu sechs Grundkurse einem Fach angehören.
Die Schule berät die Studierenden in den Bildungsgängen von Abendgymnasium und Kolleg insbesondere über die Wahl von Kursen und die Anrechenbarkeit von Grund-…
Die Erteilung der allgemeinen Hochschulreife (§ 58) beruht auf der Feststellung einer Gesamtqualifikation (§ 43), die sich aus den Bewertungen der…
Die Zulassung kann auch erreicht werden, wenn nicht mehr als vier dieser Kurse, darunter höchstens zwei Studienfachkurse, nicht bestanden wurden.
Im Rahmen des Vorkurses und der Einführungsphase können die Studierenden auf ihren Antrag nach Entscheidung der Zulassungskonferenz (§ 39 Abs. 2) zu einem…
In den beiden Leistungskursfächern müssen je zwei Kurse belegt werden. In drei der belegten Kurse müssen mindestens 15 Punkte der einfachen Wertung erreicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.