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Die Leistungen in der Einführungszeit sind wie folgt zu bewerten: sehr gut eine besonders hervorragende Leistung = 16 - 18 Punkte gut eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 13 - 15 Punkte vollbefriedigend eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10 - 12 Punkte befriedigend eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht = 7 - 9 Punkte ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht 4 - 6 Punkte mangelhaft eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung = 1 - 3 Punkte ungenügend eine völlig unbrauchbare Leistung = 0 Punkte. Zwischennoten und von vollen Zahlenwerten abweichende Punktzahlen dürfen nicht verwendet werden.
Sofern Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefasst werden, entsprechen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen: 14,00 - 18,00 Punkte: sehr gut 11,50 -13,99 Punkte: gut 9,00 - 11,49 Punkte: vollbefriedigend 6,50 - 8,99 Punkte: befriedigend 4,00 - 6,49 Punkte: ausreichend 1,50 - 3,99 Punkte: mangelhaft 0 - 1,49 Punkte: ungenügend.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefasst werden, entsprechen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen: 14,00 - 18,00…
Die einzelnen Leistungen sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut eine besonders hervorragende Leistung = 16 bis 18 Punkte, gut…
Die Einzelleistungen nach den Absätzen 1 bis 3 werden mit folgenden Noten und unter Verwendung von ausschließlich vollen Punktzahlen bewertet: 15 Punkte und 14…
Die einzelnen Leistungen sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut: eine besonders hervorragende Leistung = 16 bis18 Punkte, gut:…
Die einzelnen Prüfungsleistungen werden wie folgt bewertet: 13 bis 15 Punkte = sehr gut (1) = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung;…
Sofern Einzelnoten rechnerisch zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst werden, entsprechen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen: 14,00 bis 18,00…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.