Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die praktische Ausbildung ist die Leiterin oder der Leiter der Einstellungsbehörde, für die schulische Ausbildung die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsschule verantwortlich.
Die Leiterin oder der Leiter einer ausbildenden Justizvollzugseinrichtung bestellt aus dem Kreis der geeigneten und berufserfahrenen Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes mindestens eine Ausbildungsleiterin oder einen Ausbildungsleiter.
Die Leiterin oder der Leiter einer Justizvollzugseinrichtung bestimmt geeignete Bedienstete zu Lehrkräften für den Unterricht während der praktischen Ausbildung und zu Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern am Arbeitsplatz.
Die zuständige Ausbildungsleiterin oder der zuständige Ausbildungsleiter trägt für die Durchführung der praktischen Ausbildung Sorge.
Die Praxisanleiterin oder der Praxisanleiter unterweist die Anwärterin oder den Anwärter, leitet sie oder ihn an und macht sie oder ihn mit allen an dem Arbeitsplatz zu erfüllenden Aufgaben vertraut.
Für die praktische Ausbildung ist die Leiterin oder der Leiter der Einstellungsbehörde, für die schulische Ausbildung die Leiterin oder der Leiter der…
Die Leiterin oder der Leiter der ausbildenden Justizvollzugseinrichtung bestimmt neben der Ausbildungsleitung nach den für den Justizvollzug geltenden…
Für die praktische Ausbildung ist die Leiterin oder der Leiter der Einstellungsbehörde (Ausbildungsanstalt), bei Anwärterinnen und Anwärtern der…
Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ausbildung trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrkräfteausbildung. Die…
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrkräfteausbildung; die Verantwortung für die…
Für die fachpraktische Ausbildung ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsstelle verantwortlich. Sie oder er bestimmt die Beamtinnen oder die Beamten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.