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Für die Abnahme der Aufstiegsprüfungen bildet das Landesprüfungsamt einen Prüfungsausschuss. Bei Bedarf können mehrere Prüfungsausschüsse gebildet werden.
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein müssen. Er setzt sich zusammen aus einer Beamtin oder einem Beamten der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 als Vorsitzender oder Vorsitzendem und aus je einer Beamtin oder einem Beamten der Ämtergruppe des ersten und zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 als Beisitzerin oder Beisitzer. Hauptamtlich Lehrende der Bildungsträger können auch Mitglied des Prüfungsausschusses sein, wenn sie nicht Beamtin oder Beamter sind.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird vom Landesprüfungsamt bestimmt.
Die Mitglieder werden im Verhinderungsfall von stellvertretenden Mitgliedern vertreten. Das Landesprüfungsamt beruft die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder für die Dauer von drei Jahren.
Das Landesprüfungsamt kann die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses aus wichtigem Grund abberufen.
Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus, ist für die verbleibende Amtszeit des Prüfungsausschusses eine Neuberufung vorzunehmen.
Der Prüfungsausschuss beschließt mit der Mehrheit der abgebenden Stimmen.
Der Prüfungsausschuss ist in seiner Prüfungstätigkeit unabhängig.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt nicht gegenüber dem Landesprüfungsamt. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des Landesprüfungsamtes.
Das Landesamt richtet für Nordrhein-Westfalen einen Prüfungsausschuss ein und beruft den Vorsitzenden und zwei weitere Personen zu Mitgliedern des…
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der beim Landesprüfungsamt gebildet wird. Das Landesprüfungsamt richtet bei Bedarf weitere…
Die zuständige Behörde beruft einen Prüfungsausschuss, der aus folgenden Mitgliedern besteht:
Das Landesprüfungsamt bestimmt die jeweilige Zusammensetzung des Prüfungsausschusses. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist die vorsitzende Person für alle…
Das Landesamt richtet für Nordrhein-Westfalen einen Prüfungsausschuss ein und beruft den Vorsitz und zwei weitere Personen zu Mitgliedern des…
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben seiner Mitglieder anwesend sind. Der Prüfungsausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.