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Die Prüfung ist bestanden, wenn die Einzelnoten der Prüfungsleistungen im schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens „ausreichend“ betragen. Falls eine oder mehrere Einzelnoten schlechter als „ausreichend" betragen, gilt der jeweilige schriftliche oder mündliche Prüfungsteil als nicht bestanden.
Jeder Teil der Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Betragen eine oder mehrere Einzelnoten des nicht bestandenen schriftlichen oder mündlichen Prüfungsteils mindestens „ausreichend“, so ist die jeweilige Einzelleistung der schriftlichen oder mündlichen Prüfung auf Antrag der zu prüfenden Person nicht zu wiederholen. Die Einzelnote der nicht zu wiederholenden Einzelleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen. Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, ob und wie lange die zu prüfende Person weiter an der theoretischen und praktischen Ausbildung teilzunehmen hat.
Ist die Prüfung oder ein Teil davon zu wiederholen, so wird die zu prüfende Person zur Wiederholungsprüfung spätestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt der erfolglos abgelegten Prüfung geladen. Den Zeitpunkt für die Wiederholung bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der Ausbildungsbehörde. Die Ausbildungszeit wird durch die Ausbildungsbehörde entsprechend verlängert.
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid. Darin sind die Ergebnisse der einzelnen…
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid. Darin sind die Ergebnisse der einzelnen…
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten die geprüften Personen vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid. Darin sind die Ergebnisse der einzelnen…
Ist die Prüfung nicht bestanden, so erhält die zu prüfende Person einen schriftlichen oder elektronischen Bescheid mit der Angabe der Einzelnoten. Der zu…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Vorschriften des § 17 Abs. 4 oder des § 39 als nicht bestanden gilt, kann sie in der Regel…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Frist, nach deren Ablauf die Prüfung wiederholt werden kann, bestimmt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.