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Die Leistungen während der praktischen Ausbildung sind gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 zu bewerten.
Die Praxisbegleitung nimmt gemeinsam mit der Ausbildungsleitung mit Hilfe der Praxisberichte nach der Anlage 1 die Bewertung der oder des Auszubildenden vor. Dabei werden Teilnoten am Ende jedes Ausbildungsabschnittes laut Ausbildungsplan und am Ende jedes externen Praxiseinsatzes nach dem Muster der Anlage 2 festgelegt.
Am Ende der praktischen Ausbildung legt die Ausbildungsbehörde eine Vornote über die gesamte praktische Ausbildung fest. Dafür wird aus den Teilnoten für die Ausbildungsabschnitte bei der unteren Gesundheitsbehörde sowie aus den Teilnoten für die externen Praxiseinsätze jeweils eine Durchschnittsnote gebildet. Die Vornote ergibt sich, indem die Summe der vierfach gewichteten Durchschnittsnoten für die Ausbildungsabschnitte bei der unteren Gesundheitsbehörde und der einfach gewichteten Durchschnittsnoten für die externen Praxiseinsätze durch fünf geteilt wird.
Die Teilnahme an der praktischen Ausbildung ist erfolgreich, wenn die Vornote mindestens "ausreichend (4)" lautet. Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten die Auszubildenden von der Ausbildungsbehörde eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2.
Jede an der Ausbildung beteiligte Einrichtung hat die Leistung, die die oder der Auszubildende im Rahmen des bei ihr durchgeführten praktischen Einsatzes…
In der praktischen Ausbildung geben die ausbildungsleitende Person der Ausbildungsbehörde und die jeweilige Ausbildungsstelle für den Praxiseinsatz am Ende…
Die Note für die praktische Ausbildung wird im Benehmen mit dem Träger der praktischen Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung der für das Ausbildungsjahr…
Die Leistungen während der theoretischen Ausbildung sind gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 zu bewerten.
Nach Beendigung des Ausbildungsabschnittes II der Anlage 1 ist durch die jeweilige Ausbildungsbeauftragte oder den jeweiligen Ausbildungsbeauftragten eine…
Am Ende der Ausbildung ermittelt die Ausbildungsbehörde aus den Beurteilungen für die einzelnen Ausbildungsabschnitte eine Ausbildungsnote nach dem Muster der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.