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Jede an der Ausbildung beteiligte Einrichtung hat die Leistung, die die oder der Auszubildende im Rahmen des bei ihr durchgeführten praktischen Einsatzes erbracht hat, einzuschätzen.
Die beteiligte Einrichtung hat bei Beendigung des praktischen Einsatzes
der oder dem Auszubildenden die qualifizierte Leistungseinschätzung mitzuteilen und zu erläutern und
der Schule die qualifizierte Leistungseinschätzung und die Zeiten, die die oder der Auszubildende während des praktischen Einsatzes gefehlt hat, mitzuteilen.
der Schule die qualifizierte Leistungseinschätzung und die Zeiten, die die auszubildende Person während des praktischen Einsatzes gefehlt hat, mitzuteilen.
Jede an der Ausbildung beteiligte Einrichtung erstellt eine qualifizierte Leistungseinschätzung über den bei ihr durchgeführten praktischen Einsatz unter…
Die Jahresnote für die praktischen Einsätze wird von der Schule unter Berücksichtigung der qualifizierten Leistungseinschätzungen nach § 6 Absatz 1 festgelegt.…
In der Beurteilung nach Satz 1 wird die Praktikumsbeurteilung mit dem Faktor 0,5 mit berücksichtigt. Die Beurteilung schließt mit einer Note. Die Beurteilung…
In der praktischen Ausbildung geben die ausbildungsleitende Person der Ausbildungsbehörde und die jeweilige Ausbildungsstelle für den Praxiseinsatz am Ende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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