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Im Unterricht werden schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise erhoben. Schriftliche Leistungsnachweise sind Klassenarbeiten, Projektarbeiten, Dokumentationen, Kurzkontrollen, Berichte und Hausaufgaben. Mündliche Leistungsnachweise sind Kurzbeiträge, Präsentationen und die Unterrichtsbeteiligung. Praktische Leistungsnachweise sind Arbeitsproben und die Ausführung von praktischen Aufgaben sowie Projekte.
Art, Anzahl und Gewichtung der Leistungsnachweise werden zu Beginn des Schuljahres von der Fachkonferenz festgelegt und den Schülerinnen und Schülern bekannt gegeben.
Die Jahresnote in einem Lernfeld wird aus den Noten aller in der Klassenstufe erbrachten Leistungsnachweise gebildet.
Die Gesamtnote wird in einem Lernfeld aus den Noten aller in der bisherigen Ausbildung in diesem Lernfeld erbrachten Leistungsnachweise gebildet. Wurde eine Klassenstufe wiederholt, sind für diese nur die in der Wiederholung erbrachten Leistungsnachweise zu berücksichtigen.
Während der praktischen Ausbildung schätzt die Fachkraft der jeweiligen Praxiseinrichtung schriftlich die Leistungen der Schülerin oder des Schülers ein. Auf der Grundlage dieser Einschätzungen und der Leistungsnachweise gemäß Absatz 1 bildet die fachlich begleitende Lehrkraft im Benehmen mit der Fachkraft der Praxiseinrichtung eine Note gemäß Absatz 3.
Die Jahresnote eines Lernfeldes wird aus den Noten sämtlicher in der jeweiligen Klassenstufe erbrachten Leistungsnachweise nach Maßgabe der Festlegungen der…
Die Jahresnote eines Lernfeldes wird aus den Noten sämtlicher in der Klassenstufe erbrachten Leistungsnachweise gebildet. Art, Gewichtung und Anzahl der für die…
Die Vornote für die praktische Ausbildung wird aus den Einschätzungen und Leistungsnachweisen gemäß § 12 Absatz 5 gebildet. Dabei geht jeder während der…
Im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule nach § 7a werden in den Fächern Halbjahres- und Jahresnoten gebildet. Die Zeugnisnote fasst die…
Während der Ausbildung dienen schriftliche, mündliche und praktischen Leistungsnachweise der Leistungsermittlung. Schriftliche Leistungsnachweise sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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