Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Apothekerkammer des Saarlandes Vom 21. April 2015*
Die Apothekerkammer des Saarlandes unterliegt bei der Aufgabenwahrnehmung nach § 1 der Fachaufsicht durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
§ 5 ApoKammerStAÜV SL
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