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Zur Ausbildung für die Laufbahn des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
in charakterlicher, geistiger, körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist, wobei von schwerbehinderten Menschen nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Rüstigkeit verlangt werden darf,
mindestens
einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
im Zeitpunkt der Einstellung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt sowie
eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder…
einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt oder
3. a) die Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt oder b) einen erfolgreichen Hauptschulabschluss hat oder einen als…
eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
3. a) eine Realschule mit Erfolg besucht hat oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt, oder b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.