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Die Abschlussprüfung findet in den letzten zwei Wochen des Lehrgangs statt und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.
Die Abschlussprüfung findet in den letzten vier Wochen des Lehrgangs statt und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.
Die Abschlussprüfung findet in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des letzten praktischen Ausbildungsabschnittes gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3 statt.
Die Prüfung beginnt in der Regel einen Monat vor Ende des Lehrgangs und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.
Die Abschlussprüfung findet in der Regel während des Ausbildungsganges statt.
Die Abschlussprüfung findet gegen Ende des letzten Ausbildungsjahres statt.
Die Prüfung beginnt in der Regel sechs Wochen vor Ende der Ausbildung und soll mit dem Ende der Ausbildung abgeschlossen sein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.