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Die Abschlussprüfung findet in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des letzten praktischen Ausbildungsabschnittes gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3 statt.
Die Abschlussprüfung dient der Feststellung, ob die zu prüfende Person auf Grund ihrer fachlichen Kenntnisse die Befähigung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2017/625 besitzt.
Die Abschlussprüfung findet in den letzten zwei Wochen des Lehrgangs statt und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.
Die Abschlussprüfung schließt die Ausbildung gemäß Abschnitt 1 ab.
Die Abschlussprüfung findet in den letzten vier Wochen des Lehrgangs statt und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.
Die Abschlussprüfung findet in der Regel während des Ausbildungsganges statt.
In der Abschlussprüfung wird festgestellt,
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.