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Für die Ausbildung zur amtlichen Kontrollassistentin oder zum amtlichen Kontrollassistenten kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Für die Ausbildung zur amtlichen Fachassistentin / zum amtlichen Fachassistenten kann eingestellt werden, wer den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule oder…
Für die Ausbildung zur amtlichen Veterinärassistentin oder zum amtlichen Veterinärassistenten kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen…
Für die Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin oder zum Lebensmittelkontrolleur in der amtlichen Lebensmittelkontrolle kann eingestellt werden, a) wer einen…
im Zeitpunkt der Einstellung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
zum Zeitpunkt der Einstellung das 18. Lebensjahr vollendet hat und nach Abschluss der Ausbildung einschließlich der Laufbahnprüfung die für die spätere…
im Zeitpunkt der Einstellung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.