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Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt) sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Sie weisen den Ausbildungsstellen die Auszubildenden gemäß dem nach § 5 Abs. 2 zu erstellenden Ausbildungsplan zu.
Ausbildungsstellen sind:
die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden (Kreisordnungsbehörden),
Untersuchungseinrichtungen, die Aufgaben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wahrnehmen,
eine geeignete vom für Verbraucherschutz zuständigen Ministerium (Ministerium) beauftragte Einrichtung (beauftragte Einrichtung).
die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden (Kreisordnungsbehörden),
Ausbildungsstellen sind:
die für die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständigen Behörden,
das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz als Lebensmittelüberwachungsbehörde,
Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften der Fachrichtungen genannten Stellen.
Ausbildungsbehörden sind
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.