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Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschuss legt die schriftlichen Prüfungsaufgaben fest, die sich an den Ausbildungsinhalten orientieren.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt die schriftlichen Prüfungsaufgaben gemäß den nach Anlage 1 festgelegten Ausbildungsinhalten fest.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Die Entscheidung über die Zulassung ist den Antragstellenden schriftlich…
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung die Prüfungsaufgaben.
Die zuständige Stelle bestimmt die auf Vorschlag des Berufsbildungsausschusses oder des von ihm bestellten Unterausschusses auf der Grundlage des…
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von schriftlichen, praktischen und mündlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.