Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Ministerium beruft den „Prüfungsausschuss für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen“. Er führt das kleine Landessiegel.
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer Beamtin oder einem Beamten der Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten Einstiegsamt, in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung als Vorsitz und vier weiteren Beamtinnen und Beamten der Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung, für die eine ausreichende Anzahl von Vertretungen zu berufen ist. In Ausnahmefällen kann eine tarifbeschäftigte Person in den Prüfungsausschuss berufen werden. In den Prüfungsausschuss sollen mindestens zwei Beamtinnen berufen werden.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei ihren Prüfungsentscheidungen an Weisungen nicht gebunden. Der Prüfungsausschuss beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist ausgeschlossen.
Der Prüfungsausschuss legt in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung die zu prüfenden Themen und die Prüfungstermine fest. Der Vorsitz führt die laufenden Geschäfte. Er erhält von der Ausbildungsleitung die Ausbildungsunterlagen.
Bei Bedarf kann auch mehr als ein Prüfungsausschuss gebildet werden. Prüfungen können dann zeitlich parallel erfolgen.
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer Beamtin oder einem Beamten der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten Einstiegsamt, in der…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer Beamtin oder einem Beamten der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Staatlichen…
Der Prüfungsausschuss besteht, einschließlich der vorsitzenden Person , aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung für die Ämtergruppe des…
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der beim Landesprüfungsamt gebildet wird. Das Landesprüfungsamt richtet bei Bedarf weitere…
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein müssen. Er…
Die jeweiligen Prüfungsausschüsse bestehen je aus einer oder einem Vorsitzenden und drei Beisitzerinnen oder Beisitzern, die die Laufbahnprüfung des zweiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.