Verordnung über die Ausbildung und Prüfung sowie die Fortbildung von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren Vom 22. Oktober 2008
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt die schriftlichen Prüfungsaufgaben gemäß den nach Anlage 1 festgelegten Ausbildungsinhalten fest.
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