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Für die Ausbildung zur amtlichen Veterinärassistentin oder zum amtlichen Veterinärassistenten kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine Ausbildung in einem landwirtschaftsnahen oder tierpflegerischen Beruf mit Erfolg abgeschlossen hat. Die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt auch, wer mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung oder Veterinärverwaltung beschäftigt war.
Für die Ausbildung zur amtlichen Fachassistentin / zum amtlichen Fachassistenten kann eingestellt werden, wer den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule oder…
Für die Ausbildung zur amtlichen Kontrollassistentin oder zum amtlichen Kontrollassistenten kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen…
Für die Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin oder zum Lebensmittelkontrolleur in der amtlichen Lebensmittelkontrolle kann eingestellt werden, a) wer einen…
3. a) die Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt oder b) einen erfolgreichen Hauptschulabschluss hat oder einen als…
Die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Voraussetzungen können durch den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung zum staatlich geprüften Assistenten/zur…
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. a) mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.