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Für die Ausbildung zur amtlichen Fachassistentin / zum amtlichen Fachassistenten kann eingestellt werden, wer den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule oder einen mindestens gleichwertigen Bildungsabschluss besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Für die Ausbildung zur amtlichen Kontrollassistentin oder zum amtlichen Kontrollassistenten kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen…
Für die Ausbildung zur amtlichen Veterinärassistentin oder zum amtlichen Veterinärassistenten kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen…
mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt,
3. a) die Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt oder b) einen erfolgreichen Hauptschulabschluss hat oder einen als…
im Zeitpunkt der Einstellung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
3. a) eine Realschule mit Erfolg besucht hat oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt, oder b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.