ArbGG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietVerfassung und Verfahren der Arbeitsgerichte§ 1 ArbGG SLGesetz Nr. 840 über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland Vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache(1)Das Landesarbeitsgericht Saarland hat seinen Sitz in Saarbrücken,(2)Der Bezirk des Landesarbeitsgerichts umfasst das Gebiet des Saarlandes.§ 2