§ 1 ArbKG SL 1992
Rechtsform und Sitz
(1)
Die Arbeitskammer des Saarlandes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie besitzt Dienstherrenfähigkeit und führt ein öffentliches Siegel.
(2)
Die Arbeitskammer des Saarlandes hat ihren Sitz in Saarbrücken.