ArbGVwGeschÜbV SL — InhaltsübersichtGesetz§ 5 ArbGVwGeschÜbV SL(aufgehoben)Verordnung zur Übertragung von Geschäften der Verwaltung und der Dienstaufsicht für die Gerichte für Arbeitssachen Vom 24. November 1960 § 4§ 6 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 4§ 6