Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung zur Übertragung von Geschäften der Verwaltung und der Dienstaufsicht für die Gerichte für Arbeitssachen Vom 24. November 1960
Ein neuer Chat, das ganze ArbGVwGeschÜbV SL bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.