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Dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts wird gestattet,
innerhalb des Saarlandes Dienstreisen ohne meine Genehmigung auszuführen,
Dienstreisen der Bediensteten der Gerichte für Arbeitssachen zu genehmigen.
Unberührt bleiben die Befugnisse der Richter, ohne Genehmigung der zuständigen Vorgesetzten Dienstreisen in Angelegenheiten der Rechtsprechung durchzuführen.