§ 12 ArbSVVerordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 SeeArbG§119Abs5VVerordnung nach § 119 Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 Abs. 1 JArbSchGDV SLVerordnung zur Durchführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes Vom 20. September 2001
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 EBArbSchVVerordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.