ArbnUnterkGZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 ArbnUnterkGZustV SLVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer Vom 13. Februar 1974 § 1Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1