Verordnung über die Gewährung einer Ausgleichszahlung bei Arbeitszeitguthaben aus einer ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit Vom 24. Januar 2001
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1997 in Kraft.
§ 4 ArbZGV SL
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