ArchBO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebieteAllgemeine innere VerwaltungKulturelle Angelegenheiten§ 1 ArchBOBenutzungsberechtigungVerordnung über die Benutzung von Archivgut beim Landesarchiv (Archivbenutzungsordnung - ArchBO) Vom 13. Dezember 2024§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDas Archivgut steht nach Maßgabe des Saarländischen Archivgesetzes und dieser Verordnung auf Antrag jedermann zur Benutzung zur Verfügung.§ 2