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Die Benutzung erfolgt
durch persönliche Einsichtnahme im Landesarchiv,
durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Anfragen,
durch Anforderung von Reproduktionen von Archivgut,
durch Versendung von Archivgut zur Einsichtnahme an einem anderen Ort,
durch Ausleihe von Archivgut für Ausstellungen.
Die übliche Benutzungsart ist die persönliche Einsichtnahme im Landesarchiv.