Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Landesarchiv (Archivbenutzungsordnung - ArchBO) Vom 13. Dezember 2024
Schriftliche Auskünfte auf Anfragen beschränken sich grundsätzlich auf die Mitteilung von Art, Umfang, Zustand und Benutzbarkeit einschlägiger Archivalien im Landesarchiv.
§ 9 ArchBO
§ 9 ArchBOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen