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Bei schriftlichen oder elektronischen Anfragen sind Zweck und Gegenstand der Anfrage genau anzugeben.
Die schriftlichen oder elektronischen Auskünfte des Landesarchivs beschränken sich in der Regel auf Hinweise auf einschlägige Findmittel und Bestände.
Ein Anspruch auf Auskünfte, die eine beträchtliche Arbeitszeit erfordern, oder auf Beantwortung von wiederholten Anfragen besteht nicht.
Schriftliche Auskünfte auf Anfragen beschränken sich grundsätzlich auf die Mitteilung von Art, Umfang, Zustand und Benutzbarkeit einschlägiger Archivalien im…
schriftliche oder elektronische Anfragen,
Anträge nach § 7 Absatz 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen sind mit genauer Bezeichnung des Themas der Arbeit, detaillierter Angabe des in Frage kommenden…
Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu…
Auskünfte an nicht betroffene Personen dürfen nur mit Einwilligung der Beamtin oder des Beamten erteilt werden, es sei denn, dass die Abwehr einer erheblichen…
Die Behörde stellt über öffentlich zugängliche Netze in allgemein verständlicher Sprache Informationen über ihre Aufgaben, ihre Anschrift, ihre Geschäftszeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.