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Das Landesarchiv kann zu dieser Verordnung ergänzende Bestimmungen treffen.
Das Landesarchiv kann zu dieser Verordnung ergänzende Bestimmungen treffen. Insbesondere regelt es die Öffnungszeiten sowie den Schutz des Archiv- und…
Diese Verordnung gilt für das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen.
Das Landesarchiv kann Archive und Hochschulen nach Absatz 1 bei konzeptionellen Fragen zu einer den Maßstäben dieses Gesetzes entsprechenden Archivierung…
Die Landesregierung kann dem Landesarchiv durch Verordnung weitere als in diesem oder anderen Gesetzen genannte Aufgaben des Landes übertragen, die in…
Die Genehmigung der Nutzung erfolgt auf Antrag, der schriftlich oder elektronisch beim Landesarchiv zu stellen ist. Hierbei ist separat für jedes…
Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen kann auf Antrag abweichend von Absatz 1 unter fachlichen Gesichtspunkten folgende Nutzungsarten zulassen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.