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Die Gemeinschaftsschule in Abendform umfasst einen einjährigen, auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses bezogenen Bildungsgang (Bildungsgang I) und einen zweijährigen, auf den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses bezogenen Bildungsgang (Bildungsgang II). Die Dauer des Besuchs des Bildungsganges I beträgt für den einzelnen Schüler mindestens ein Jahr, höchstens zwei Jahre, des Bildungsganges II mindestens zwei und höchstens drei Jahre; die Möglichkeit, eine nicht bestandene Abschlussprüfung nach weiterem Schulbesuch zu wiederholen, bleibt unberührt.
Der Bildungsgang II gliedert sich in das Probehalbjahr, die ein Schulhalbjahr umfassende Unterstufe und die das zweite Ausbildungsjahr umfassende Oberstufe.
Nach Maßgabe des § 18 wird mit dem Bestehen der Hauptschulabschlussprüfung der Hauptschulabschluss und nach Maßgabe des § 19 mit dem Bestehen der Abschlussprüfung für den mittleren Bildungsabschluss der mittlere Bildungsabschluss erworben.