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Der Entscheidung über die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses im Bildungsgang I werden die Endnoten in den nachgenannten Unterrichtsfächern zugrunde gelegt:
Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik,
Fächergruppe II: die übrigen Fächer laut Stundentafel.
Einem Schüler wird der Hauptschulabschluss nicht zuerkannt, wenn die Endnoten In allen übrigen Fällen hat der Schüler den Hauptschulabschluss erworben.
in beiden Fächern der Fächergruppe I unter „ausreichend“ (04 Punkte) liegen oder
in einem Fach der Fächergruppe I sowie in drei Fächern der Fächergruppe II unter „ausreichend“ (04 Punkte) liegen und die Endnote in dem zweiten Fach der Fächergruppe I nicht mindestens „befriedigend“ (07 Punkte) lautet oder
in vier Fächern der Fächergruppe II unter „ausreichend“ (04 Punkte) liegen und in einem Fach der Fächergruppe I nicht mindestens „befriedigend“ (07 Punkte) und in dem anderen Fach der Fächergruppe I nicht mindestens „ausreichend“ (04 Punkte) lauten oder
in allen fünf Fächern der Fächergruppe II unter „ausreichend“ (04 Punkte) liegen und in einem Fach der Fächergruppe I nicht mindestens „gut“ (10 Punkte) und in dem anderen Fach der Fächergruppe I nicht mindestens „befriedigend“ (07 Punkte) lauten.